ZIK aktuell

Die Belohnung der bevorrechteten Gläubigerschutzverbände

Andreas Konecny / Stephan Riel

Mit dem IVEG wurde erstmals eine ausführliche gesetzliche Grundlage für die Belohnung geschaffen, die den bevorrechteten Gläubigerschutzverbänden für ihre Tätigkeit in Insolvenzverfahren gebührt. Dieser Aufsatz informiert in Grundzügen darüber.

Mit dem Insolvenzverwalter-EntlohnungsG (IVEG) BGBl I 1999/73 wurde die Entlohnung im Insolvenzverfahren ausführlich normiert. Neben den Ansprüchen des Masseverwalters wurde dabei vor allem der Belohnung der bevorrechteten Gläubigerschutzverbände Augenmerk gewidmet. Die Belohnungsregelung war sogar der am heftigsten umstrittene Punkt der Reform, wie jeder weiß, der hinter die Kulissen blicken konnte. Nach der umfassenden Neugestaltung der Masseverwalterentlohnung sind es auch die Belohnungsbestimmungen, die für die Praxis die wesentlichsten Änderungen bringen. In Abrundung der Information der ZIK-Leser über das IVEG werden sie daher hier vorgestellt1).

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Artikel-Nr.
ZIK 1999, 151

25.10.1999
Heft 5/1999
Autor/in
Stephan Riel

Dr. Stephan Riel, Rechtsanwalt in Wien mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Insolvenz- und Sanierungsrecht, Partner in der Kanzlei Riel & Partner, Insolvenzverwalter in Wien und Niederösterreich, Mitglied der im BMJ tagenden Insolvenzrechtsreformkommission, Mitherausgeber der ZIK, zahlreiche Publikationen zum Insolvenzrecht.

Andreas Konecny

Univ.-Prof. i. R. Dr. Andreas Konecny ist ua Herausgeber und Autor von Konecny(/Schubert), Kommentar zu den Insolvenzgesetzen, und Fasching/Konecny, Kommentar zu den Zivilprozessgesetzen (3. Auflage); im Insolvenzrecht zahlreiche Publikationen und Vorträge.