Mit dem IVEG wurde erstmals eine ausführliche gesetzliche Grundlage für die Belohnung geschaffen, die den bevorrechteten Gläubigerschutzverbänden für ihre Tätigkeit in Insolvenzverfahren gebührt. Dieser Aufsatz informiert in Grundzügen darüber.
Mit dem Insolvenzverwalter-EntlohnungsG (IVEG) BGBl I 1999/73 wurde die Entlohnung im Insolvenzverfahren ausführlich normiert. Neben den Ansprüchen des Masseverwalters wurde dabei vor allem der Belohnung der bevorrechteten Gläubigerschutzverbände Augenmerk gewidmet. Die Belohnungsregelung war sogar der am heftigsten umstrittene Punkt der Reform, wie jeder weiß, der hinter die Kulissen blicken konnte. Nach der umfassenden Neugestaltung der Masseverwalterentlohnung sind es auch die Belohnungsbestimmungen, die für die Praxis die wesentlichsten Änderungen bringen. In Abrundung der Information der ZIK-Leser über das IVEG werden sie daher hier vorgestellt1).
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