ZIK Praxis

Die Belohnung der Gläubigerschutzverbände im Schuldenregulierungsverfahren

Dr. Birgit Schneider

Den Gläubigerschutzverbänden steht im Insolvenzverfahren eine Belohnung zu, wenn sich ihre Tätigkeit zur Unterstützung des Gerichts oder für die Vorbereitung eines Sanierungsplans bzw für die Sicherung des Vermögens zum Vorteil aller Gläubiger ausgewirkt hat. Diese Vorschrift gilt auch im Schuldenregulierungsverfahren. In den letzten Jahren hat sich in der Judikatur der erst- und zweitinstanzlichen Gerichte eine unterschiedliche Ansicht darüber entwickelt, ob und wann diese gesetzlich normierten Voraussetzungen erfüllt sind.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
ZIK 2010/122

01.07.2010
Heft 3/2010
Autor/in
Birgit Schneider

Priv.-Doz. Dr. Birgit Blatt (vormals Schneider) ist Of Counsel in der Kanzlei ecolaw Rechtsanwälte und Lehrbeauftragte der Sigmund Freud Privatuniversität Wien. Sie ist Autorin zahlreicher Publikationen und Vortragende insb zum Insolvenzrecht.