Hartnäckig hält sich in der Praxis der arbeitsrechtliche Mythos, dass eine Kündigung älterer Arbeitnehmer faktisch nicht möglich sei. Dies führt nach wie vor dazu, dass Arbeitgeber - trotz Fachkräftemangels - häufig von der Einstellung älterer Personen Abstand nehmen, wobei die Grenze, ab wann man als "zu alt" für einen Neubeginn in einem neuen Job gesehen wird, in den letzten Jahren kontinuierlich sinkt. Der Beitrag gibt einen Überblick über die geltende Rechtslage bei der Berücksichtigung des Alters eines Arbeitnehmers beim allgemeinen Kündigungsschutz (unter Außerachtlassung der Thematik der Altersdiskriminierung nach dem GlBG iZm Kündigungen).
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