Das Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG) enthält eine Reihe von Besonderheiten iZm der Beschäftigung begünstigter Behinderter. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die den Arbeitgeber treffenden Verpflichtungen bzw die dem begünstigten Behinderten zukommenden Rechte und Vergünstigungen.
Das BEinstG regelt die einem begünstigten Behinderten zukommenden Rechte prinzipiell abschließend.1 Besondere Rechte für begünstigte Behinderte sind aber bisweilen auch im Kollektivvertrag verankert (zB zusätzlicher Urlaubsanspruch) oder könnten auch im Arbeitsvertrag vereinbart werden. Für den öffentlichen Dienst gelten teilweise die Regelungen des BEinstG und teilweise enthalten die einschlägigen Vorschriften (zB das Vertragsbedienstetengesetz) selbst eigene Vorschriften.
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