Implikationen zur Verbesserung der Informationsfunktion
Die bilanzielle Erfassung von selbst erstellten immateriellen Vermögensgegenständen liegt im Spannungsverhältnis einer vollständigen, entscheidungsnützlichen Informationsbereitstellung, die zugleich der Forderung nach Objektivität bzw Verlässlichkeit Genüge leistet. Die untersuchten nationalen Rechnungslegungssysteme in Österreich und Deutschland sowie die IFRS und der IFRS-SMEs auf internationaler Ebene nehmen unterschiedliche Gewichtungen dieser Kriterien vor und weisen somit Abweichungen in der bilanziellen Konkretisierung dieser Thematik auf. Österreich nimmt dabei mit dem Aktivierungsverbot gem § 197 Abs 2 UGB (analog zum IFRS-SMEs) eine restriktive Haltung ein, dessen Aufweichung auf Grundlage einer kritischen Analyse der bestehenden Aktivierungswahlrechte und -gebote vor dem Hintergrund einer verbesserten Informationsfunktion im folgenden Beitrag diskutiert werden soll.
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