Mit dem Konjunkturbelebungsgesetz 2002 und dem Hochwasseropferentschädigungsgesetz 2002 wurden in Österreich verschiedene neue steuerliche Anreize geschaffen, nämlich Prämien für Fortbildung, Forschung, Lehrlinge und den Investitionszuwachs sowie die vorzeitige Abschreibung.1) Da diese Instrumente zum Teil einer neuen Systematik folgen, ergeben sich auch Neuerungen hinsichtlich der Bilanzierung.
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