Wird die Bearbeitung von Dienstleistungsaufträgen übernommen, sieht sich der Unternehmer oftmals damit konfrontiert, dass die Leistungserbringung mit dem Abschlussstichtag noch nicht abgeschlossen ist bzw die Rechnung noch nicht gelegt wurde. Damit es dennoch zu einer periodenrichtigen Ergebnisermittlung kommt, hat der Unternehmer noch nicht abrechenbare oder noch nicht abgerechnete Leistungen in seine Bilanz aufzunehmen. Hierbei stellen sich in der Praxis insb die beiden folgenden Fragen: Wie bewerte ich Leistungen und gibt es umsatzsteuerliche Aspekte zu berücksichtigen?
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