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Die Bürgschaftshaftung für eine qualifiziert nachrangige Forderung

Mag. (FH) Mag. Michael Huetz / Mag. Michael Opuhac

Zur Sicherung von qualifiziert nachrangigen Forderungen werden in der Rechtspraxis häufig Bürgschaften begeben. Der vorliegende Beitrag geht nun der Frage nach, ob und inwieweit ein qualifizierter Rangrücktritt iSd § 67 Abs 3 IO auf die Bürgschaftshaftung "durchschlägt", also ob sich der Bürge auf die qualifizierte Nachrangigkeit im Valutaverhältnis berufen und sich somit seiner Haftung entziehen kann. Dabei wird die konkrete Sicherungsabrede der Bürgschaftserklärung und der Akzessorietätsgrundsatz der Bürgschaft besonders zu beleuchten sein.

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Artikel-Nr.
ZIK 2025/153

31.08.2025
Heft 4/2025
Autor/in
Michael Huetz

Mag.(FH) Mag. Michael Huetz ist Partner bei CHG Rechtsanwälte. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt unter anderem in der Reorganisation von Gesellschaftsstrukturen (Umgründungen) und distressed M&A-Transaktionen.

Michael Opuhac

Mag. Michael Opuhac ist Rechtsanwaltsanwärter bei CHG Rechtsanwälte. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Insolvenz- und Prozessrecht.