In aller Kürze

Die Eckpunkte der Corona-Kurzarbeit Phase 4

Bearbeiterin: Bettina Sabara

Für die Corona-Kurzarbeit Phase 4, gültig von 1. 4. 2021 bis 30. 6. 2021, haben sich Sozialpartner und Bundesregierung auf die folgenden Eckpunkte geeinigt:

Fortführung der Corona-Kurzarbeit zu gleichen Bedingungen wie in Phase 3, wodurch sich nur geringfügige Änderungen der Sozialpartnervereinbarung ergeben. Die Eckpunkte bleiben bis Juni 2021 im Wesentlichen gleich: Die Nettoersatzrate bleibt bei 80 bis 90 %; die Arbeitszeit kann im Normalfall auf bis zu 30 % reduziert werden; in Branchen, die von behördlichen Schließungen betroffen sind, ist auch eine Unterschreitung dieser Mindestarbeitszeit möglich.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
ARD 6737/2/2021

25.02.2021
Heft 6737/2021