Für die Corona-Kurzarbeit Phase 4, gültig von 1. 4. 2021 bis 30. 6. 2021, haben sich Sozialpartner und Bundesregierung auf die folgenden Eckpunkte geeinigt:
Fortführung der Corona-Kurzarbeit zu gleichen Bedingungen wie in Phase 3, wodurch sich nur geringfügige Änderungen der Sozialpartnervereinbarung ergeben. Die Eckpunkte bleiben bis Juni 2021 im Wesentlichen gleich: Die Nettoersatzrate bleibt bei 80 bis 90 %; die Arbeitszeit kann im Normalfall auf bis zu 30 % reduziert werden; in Branchen, die von behördlichen Schließungen betroffen sind, ist auch eine Unterschreitung dieser Mindestarbeitszeit möglich.Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
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