Rechnungswesen

Die Einheitsbilanz aus der Sicht des UGB

Dr. Dietmar Dokalik / Univ.-Prof. MMag. Dr. Klaus Hirschler

Vor 12 Jahren gab das AFRAC-Diskussionspapier zur Modernisierung der Rechnungslegung,1 das seinerseits auf das deutsche BilMoG reagierte, den Startschuss zu einem Reformprozess, dessen erste Etappe mit dem RÄG 2014 abgeschlossen wurde. Im Regierungsübereinkommen von Januar 2020 bekannte sich die Bundesregierung dazu, das Ziel einer Einheitsbilanz zu verfolgen und damit den durch das RÄG 2014 eingeschlagenen Weg in Richtung Vereinheitlichung der Rechnungslegungsvorschriften des UGB und EStG fortzusetzen. Dieser Beitrag behandelt die Frage, inwieweit das UGB sich bereits dem Steuerrecht angenähert hat, in welchen Punkten es sich dem Steuerrecht noch annähern könnte und welche Regelungen aufgrund zwingender Bestimmungen der EU-Bilanz-RL 2013/34/EU nicht in Richtung Steuerrecht angepasst werden können. Zudem werden diverse Herausforderungen auf dem Weg zur Einheitsbilanz diskutiert.

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Artikel-Nr.
RWZ 2020/42

14.08.2020
Heft 7-8/2020
Autor/in
Dietmar Dokalik

Dr. Dietmar Dokalik ist Leitender Staatsanwalt im Bundesministerium für Justiz, Zivilrechtssektion. Dort ist er der Leiter jener Abteilung, die unter anderem für Persönlichkeitsrechte, zivilrechtliche Nebengesetze (zB Versicherungsvertragsgesetz), Gerichtsgebühren und Rechnungslegung zuständig ist. Er publiziert und trägt vor zum Unternehmensrecht, zum Immaterialgüterrecht, zum Gerichtsgebührenrecht und anderen Materien.

Klaus Hirschler

Univ.-Prof. MMag. Dr. Klaus Hirschler, StB ist Professor am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen, Abteilung für Rechnungswesen, Steuern und Jahresabschlussprüfung an der Wirtschaftsuniversität Wien. Er ist Stellvertretender Vorsitzender des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen.