Vor 12 Jahren gab das AFRAC-Diskussionspapier zur Modernisierung der Rechnungslegung,1 das seinerseits auf das deutsche BilMoG reagierte, den Startschuss zu einem Reformprozess, dessen erste Etappe mit dem RÄG 2014 abgeschlossen wurde. Im Regierungsübereinkommen von Januar 2020 bekannte sich die Bundesregierung dazu, das Ziel einer Einheitsbilanz zu verfolgen und damit den durch das RÄG 2014 eingeschlagenen Weg in Richtung Vereinheitlichung der Rechnungslegungsvorschriften des UGB und EStG fortzusetzen. Dieser Beitrag behandelt die Frage, inwieweit das UGB sich bereits dem Steuerrecht angenähert hat, in welchen Punkten es sich dem Steuerrecht noch annähern könnte und welche Regelungen aufgrund zwingender Bestimmungen der EU-Bilanz-RL 2013/34/EU nicht in Richtung Steuerrecht angepasst werden können. Zudem werden diverse Herausforderungen auf dem Weg zur Einheitsbilanz diskutiert.
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