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Die Einlage des stillen Gesellschafters in der Überschuldungsprüfung des Geschäftsherrn

Dr. Hubertus Schumacher

Die Beantwortung der Frage, unter welchen Voraussetzungen die stille Einlage in der Überschuldungsprüfung beim Geschäftsherrn als Passivum angesetzt werden muß, kann entscheidend für die Bejahung bzw Verneinung der Überschuldung und damit für die Insolvenzeröffnung über dessen Vermögen sein. Der Beitrag versucht, ausgehend vom Zweck der Überschuldungsprüfung, Leitlinien für die Behandlung des Auseinandersetzungsguthabens wie auch eigenkapitalersetzender Darlehen eines stillen Gesellschafters in der Überschuldungsrechnung, insbesondere im Überschuldungsstatus, zu geben.

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Artikel-Nr.
ZIK 1995, 141

01.10.1995
Heft 5/1995
Autor/in
Hubertus Schumacher

Univ.-Prof.i.R. Dr. Hubertus Schumacher ist Rechtsanwalt in Innsbruck und Präsident des Fürstlichen Obersten Gerichtshofs in Liechtenstein.