Thema - Arbeitsrecht

Die Entlassung eines Betriebsratsmitglieds wegen erheblicher Ehrverletzung

Mag. Birgit Vogt-Majarek / Mag. Sascha Springer

Zugleich eine Besprechung von OLG Wien 10 Ra 22/20h1

Mitglieder des Betriebsrats genießen gemäß §§ 120 ff ArbVG besonderen Kündigungs- und Entlassungsschutz und können bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit nur aus den im Gesetz genannten Gründen und nach vorheriger Zustimmung des Gerichts gekündigt oder entlassen werden.2

Ob ein Betriebsratsmitglied tatsächlich einen Kündigungs- oder Entlassungsgrund verwirklicht hat, ist oftmals eine heikle Auslegungsfrage, so wie auch in einem aktuellen Fall, der vor dem Arbeits- und Sozialgericht Wien ("ASG Wien") zur GZ 15 Cga 2/19a und in der Folge vor dem Oberlandesgericht Wien ("OLG Wien") als Berufungsgericht zur GZ 10 Ra 22/20h verhandelt wurde und inzwischen rechtskräftig abgeschlossen ist.3 Ein Betriebsratsmitglied hatte das Unternehmen bzw dessen Geschäftsleitung beleidigende Flugblätter am Betriebsgelände des Unternehmens und während einer unternehmensinternen Veranstaltung verteilt. Zu klären galt es, ob derartige Handlungen als Ehrverletzungen gemäß § 122 Abs 1 Z 5 ArbVG zu qualifizieren sind und einen Entlassungsgrund erfüllen, wenn und soweit sie dazu dienen, Missstände im Betrieb aufzuzeigen.4

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Artikel-Nr.
ARD 6712/5/2020

20.08.2020
Heft 6712/2020
Autor/in
Birgit Vogt-Majarek

Mag. Birgit Vogt-Majarek ist Gründungspartnerin von Schima Mayer Starlinger (www.sms.law) und war zuvor seit 2004 Partnerin von KSW. Sie leitet mit Georg Schima das Arbeitsrechtsteam, das zu den größten in Österreich zählt. Birgit Vogt-Majarek berät und vertritt nationale und internationale, private sowie öffentliche Unternehmen in allen Fragen des Individual- und kollektiven Arbeitsrechts sowie im Gesellschafts- und Verwaltungsrecht. Ferner berät sie Executives in allen Fragen von der Vertragserstellung bis zur Beendigung. Ein besonderer Schwerpunkt liegt in der Beratung von Unternehmen betreffend Restrukturierungen, Betriebsverfassungsrecht, grenzüberschreitenden Personaleinsatz, Compliance, Arbeitszeitrecht sowie Datenschutz.

Sascha Springer

Mag. Sascha Springer ist Rechtsanwaltsanwärter der Kanzlei Schima Mayer Starlinger Rechtsanwälte GmbH in Wien. Er ist schwerpunktmäßig im nationalen und internationalen Arbeits- und Sozialversicherungsrecht tätig und berät sowohl kleine als auch große Unternehmen zu gerichtlichen und außergerichtlichen Themen.