Seit 26. 6. 2017 gilt die neue europäische Insolvenzverordnung. Auf den Strukturen der Vorgängerin aufbauend, wurde das europäische Insolvenzrecht umfangreich überarbeitet. Die EuInsVO 2015 wird in Grundzügen dargestellt, der Schwerpunkt liegt bei den Neuerungen.
Die seit 1. 6. 2002 geltende EuInsVO1 bewährte sich zwar, hatte aber Schwächen. Mit der EuInsVO 2015 wird daher das europäische Insolvenzrecht weiterentwickelt.2 Sie besteht aus sieben Kapiteln und enthält 92 Artikel (bislang 47), dazu kommen 89 ErwGr (bislang 33). Insgesamt ergibt das umfangreiche und in vieler Hinsicht neue, dabei oft unklare Anordnungen zum europäischen Insolvenzrecht. Sie können hier nur in den Grundzügen dargestellt werden. Da die neue Verordnung literarisch bereits intensiv behandelt wird,3 kann Augenmerk auf die wichtigsten Änderungen gelegt und für nähere Informationen auf die bereits vorhandene weiterführende Literatur verwiesen werden.
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