Die Europäische Insolvenzverordnung ist seit 31. 5. 2002 in Kraft und stellt die Insolvenzpraxis ebenso wie die Wissenschaft vor neue Herausforderungen. Der Aufsatz gibt einen Überblick über die wesentlichen Neuerungen der Verordnung *).
„Gut Ding braucht Weil“ sagt ein altes Sprichwort und es trifft dies wohl auf das Bestreben zu, europaweit eine grenzüberschreitende Insolvenzregelung zu erreichen. Nach über 40 Jahren Vorarbeit 1)ist nun am 31. 5. 2002 die Europäische Insolvenzverordnung (EuInsVO) in Kraft getreten 2). Sie wurde innerhalb der Mitgliedstaaten unmittelbar geltendes Recht und bedarf folglich keiner weiteren gesetzgeberischen Umsetzungsakte 3). Mit Ausnahme Dänemarks , das allerdings innerstaatliche Parallelmaßnahmen angekündigt hat 4), gilt nun die EuInsVO unmittelbar in sämtlichen EU-Mitgliedstaaten.
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