Anmerkungen zu OGH 7 Ob 129/12i1
Zum Schutz von Geschäftslokalen bei Insolvenz des Bestandnehmers gem § 12c IO meint der OGH, dass es nur nach einer eingestellten Räumungsexekution zur Fortsetzung des Bestandverhältnisses komme. Das selbst dann, wenn bereits ein Sanierungsplan abgeschlossen und dem Bestandgeber gegenüber erfüllt sei. Diese Ansicht ist nicht zu teilen, sie berücksichtigt weder den grds zivilrechtlichen Charakter der Norm noch ihre sanierungsfördernde Zielrichtung.
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