Zugleich eine Besprechung von 3 Ob 43/20z = Zak 2020/566, 318
Die Frage, ob ein Verfahren die Miete oder Pacht unbeweglicher Sachen zum Gegenstand hat und sich daher die internationale Zuständigkeit nach Art 24 EuGVVO bestimmt, bereitet in praxi vielfach Schwierigkeiten. Im vorliegenden Beitrag wird erörtert, inwieweit die Verpachtung eines - auch eine Liegenschaft umfassenden - Unternehmens eine ausschließliche Zuständigkeit iS dieser Norm zu begründen vermag.
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