Österreichische Unternehmen werden bei innergemeinschaftlichen Einkäufen in Deutschland seit 2012 von Lieferanten oft mit einer sogenannten "Gelangensbestätigung" konfrontiert, was sowohl für den liefernden deutschen Unternehmer als auch für österreichische Erwerber von Waren aus Deutschland einen großen bürokratischen Mehraufwand auslöst (siehe auch RWP 2012/8). Durch mehrere Übergangsfristen hat das deutsche BMF klargestellt, dass die Einholung einer Gelangensbestätigung nach derzeitigem Stand erst ab 2013 zwingend ist, sodass derzeit noch kein Handlungsbedarf besteht und somit derartigen Anforderungen deutscher Lieferanten durch österreichische Unternehmer noch nicht nachgekommen werden muss.
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