Der Vollkaufmann A besitzt eine Forderung von 1.000 gegenüber der B-GmbH. Aufgrund der wirtschaftlichen Schwierigkeiten der B-GmbH vereinbart A Anfang 1998 im Zuge des Sanierungsverfahrens,
seine Forderung erst nach Befriedigung anderer Gläubiger geltend zu machenauf seine Forderung gegenüber der B-GmbH zu verzichten.Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
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