Die Körperschaftsteuerrichtlinien 2001 stellen im Arbeitsprogramm des Bundesministeriums für Finanzen nach den Einkommensteuerrichtlinien 2000 einen weiteren Schritt zur Gesamtdarstellung des Ertragsteuerrechts dar. Die KStR 2001 folgen in 23 Abschnitten den Vorschriften des KStG 1988 und gelten ab der Veranlagung 2001; ebenso wie bei den anderen Richtlinien gibt es eine Günstigkeitsklausel für die Vergangenheit. Im Folgenden soll ein (subjektiver) Überblick über erwähnenswerte Punkte gegeben werden. Im nächsten Heft wird ein Überblick über die Stiftungsteuerrichtlinien 2001 und die Vereinsrichtlinien 2001 folgen.
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