Diskussionen über die Reduktion der Normalarbeitszeit (NAZ) bei vollem Lohnausgleich werden in Österreich wie Deutschland geführt.1 Die gesetzliche NAZ beträgt in Österreich grundsätzlich 40 Stunden pro Woche.2 Manche Kollektivverträge haben im Zuge der heurigen Kollektivvertragsverhandlungen die vereinbarte NAZ erstmals verringert.3 Eine Initiative, der mehrere Branchen, abseits inzwischen erfolgender Initiativen einzelner Betriebe, im Hinblick auf die Arbeitswelt der Zukunft und den Fachkräftemangel Beachtung schenken werden. Reduktionen der NAZ im KV haben Seltenheitswert - trotz gestiegener Anforderung an Arbeitgebende, attraktive(re) Arbeits(zeit)modelle im Hinblick auf den Arbeitskräftemangel zu präsentieren.4 Nunmehr ergeben sich daraus Fragestellungen nach der Handhabung dieser Verkürzungen im Zuge der Zeitlohnabrechnung.5 Zeit und Geld sind im Arbeitsvertragsrecht zwei Variablen einer Gleichung. Auf einige dieser Aspekte möchte der folgende Beitrag eingehen.6
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