Bekanntlich stellt die demographische Entwicklung (Überalterung der Gesellschaft) das Pensions- und Gesundheitssystem in Österreich vor große finanzielle Herausforderungen. In diesem Sinne hat der Gesetzgeber Nachschärfungen bei der Korridorpension entsprechend den Konsolidierungszielen des Regierungsprogramms 2025-2029 durchgeführt, um ein höheres durchschnittliches Pensionsalter und eine höhere Beschäftigungsquote älterer Personen zu erreichen und auf diese Weise die langfristige Finanzierbarkeit des Pensionssystems zu gewährleisten.1 Nach einer übersichtlichen Darstellung der Änderungen bei der Korridorpension ab 2026 zeigt der folgende Beitrag aber auch auf, dass die beabsichtigten Einsparungen beim Pensionsaufwand für die Korridorpension mittel- bis langfristig nicht erreicht werden können.
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