Thema - Sozialversicherungsrecht

Die Korridorpension Neu - die geplante Kosteneinsparung auf dem Prüfstand

Dr. Andreas Streibel

Bekanntlich stellt die demographische Entwicklung (Überalterung der Gesellschaft) das Pensions- und Gesundheitssystem in Österreich vor große finanzielle Herausforderungen. In diesem Sinne hat der Gesetzgeber Nachschärfungen bei der Korridorpension entsprechend den Konsolidierungszielen des Regierungsprogramms 2025-2029 durchgeführt, um ein höheres durchschnittliches Pensionsalter und eine höhere Beschäftigungsquote älterer Personen zu erreichen und auf diese Weise die langfristige Finanzierbarkeit des Pensionssystems zu gewährleisten.1 Nach einer übersichtlichen Darstellung der Änderungen bei der Korridorpension ab 2026 zeigt der folgende Beitrag aber auch auf, dass die beabsichtigten Einsparungen beim Pensionsaufwand für die Korridorpension mittel- bis langfristig nicht erreicht werden können.

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Artikel-Nr.
ARD 6962/4/2025

13.08.2025
Heft 6962/2025
Autor/in
Andreas Streibel

MMag. Dr. Andreas Streibel, Studium der Geistes- und Rechtswissenschaften; Ausbildung zum Rechtsanwalt; Rechtsreferent in der Hauptstelle Leistungs- und Sozialrecht bei der Pensionsversicherungsanstalt (Wien).

Stand: Mai 2025