Die Exekutionsordnungs-Novelle 20001)) hat tief greifende Änderungen insb des Zwangsversteigerungsverfahrens von Liegenschaften gebracht. Obwohl die im Ministerialentwurf zur EO-Nov 2000 vorgesehene Anpassung des § 119 Abs 2 KO 2)) nicht Gesetz wurde, ergeben sich Auswirkungen auf die kridamäßige Veräußerung, die hier im Überblick dargestellt werden sollen.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.