Bei einer Gemeinsamen Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (GPLA) wird ua kontrolliert, ob der Dienstgeber gesetzliche und kollektivvertragliche Standards einhält. Wird dabei eine Unterentlohnung festgestellt, drohen hohe Strafen, wobei der Gesetzgeber in manchen Fällen einen Rückweg zur Straffreiheit offenlässt.
Ist eine Unterentlohnung einmal passiert, dann gibt es in diesem Fall nur eine Em-pfehlung - das fehlende Entgelt so bald als möglich nachzuzahlen, denn ...
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