Neue Aufgaben und Verantwortlichkeiten in der Unternehmensüberwachung
Mit Umsetzung der nun durch Europäisches Parlament und Rat beschlossenen Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)1 in Österreich werden die Pflichten des Prüfungsausschusses (PA) im Hinblick auf die Überwachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung konkretisiert und erweitert. Doch auch über die Richtlinie hinaus erfordert good governance, dass sich der Aufsichtsrat und mit ihm der Prüfungsausschuss mit Fragen der Nachhaltigkeit befasst. Der vorliegende Beitrag soll die Rolle des PA beleuchten und Anregungen zur Verankerung von Nachhaltigkeit und der dazugehörigen Berichterstattung im PA geben.
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