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Die neue eZustellung und deren Auswirkung auf die Postsperre gem § 78 Abs 2 IO

MMMag. Matthias Prior

Durch die ab 1. 1. 2020 wirksame Erweiterung des ZustG um die elektronische Zustellung (eZustellung) soll im Zeitalter der fortschreitenden Digitalisierung nicht nur die digitale Kommunikation zwischen Bürgern bzw Unternehmen mit Behörden weiter ausgebaut werden, sondern geht der Gesetzgeber darüber hinaus von einem nicht unerheblichen Einsparungspotenzial bei Zustellungen mit Zustellnachweis aus. Durch die eZustellung wird den Teilnehmern eine größere zeitliche Flexibilität und örtliche Unabhängigkeit in Bezug auf die Zustellung von behördlichen Schriftstücken ermöglicht. Die gesetzlich normierte neue eZustellung wirkt sich auch auf die Postsperre gem § 78 Abs 2 IO im Rahmen von Insolvenzverfahren aus.

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Artikel-Nr.
ZIK 2020/9

15.03.2020
Heft 1/2020
Autor/in
Matthias Prior

RA MMMag. Matthias Prior ist seit 2017 Partner der Kanzlei Abel Rechtsanwälte mit Tätigkeitsschwerpunkt Restrukturierung, Insolvenzrecht und Gesellschaftsrecht.