Entsprechend dem Regierungsprogramm für die Jahre 2025 und 20261 hat der Gesetzgeber in § 124b Z 478 lit a EStG nunmehr die Möglichkeit geschaffen, dass Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern für das Kalenderjahr 2025 eine steuerfreie Mitarbeiterprämie von bis zu € 1.000,- gewähren können.2 Dabei wurden nur teilweise jene rechtlichen Vorgaben übernommen, die bereits in den Vorjahren für die in § 124b Z 350, Z 408 und Z 447 EStG geregelten Corona-, Teuerungs- und Mitarbeiterprämien galten. Im Folgenden werden insbesondere die inhaltlichen Neuerungen, Parallelen und wesentlichen Unterschiede zwischen der für 2025 relevanten Bestimmung in § 124b Z 478 lit a EStG und den bisherigen gesetzlichen Regelungen aufgezeigt.
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