Das ob seiner entlohnungsrechtlichen Bestimmungen1) heftig diskutierte Insolvenzverwalter-Entlohnungsgesetz (BGBl I 1999/73) hat - der Neigung des modernen Gesetzgebers zur ständigen Novellierung des österreichischen Insolvenzrechts folgend - auch bei einer Reihe von nicht entlohnungsrechtlichen Bestimmungen Änderungen gebracht. Im folgenden Beitrag werden diese für die Praxis zum Teil durchaus bedeutsamen Neuregelungen vorgestellt.
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