Aktuelle Probleme aus Rechtsprechung und Literatur
Die Gesamtreform des Exekutionsrechts (GREx BGBl I 2021/86) ist im Juli 2021 in Kraft getreten und führte ua Neuerungen ein, die das Verhältnis zwischen Exekutions- und Insolvenzverfahren besser abgrenzen sollen.1 Der folgende Beitrag befasst sich mit der Bestimmung des § 49a EO, welche die offenkundige Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners im Rahmen des Exekutionsverfahrens zum Gegenstand hat.2 Beleuchtet wird insb die aktuelle unterinstanzliche Rechtsprechung zum Ruhen und zur Fortsetzung des Verfahrens und die Auswirkungen auf Alt- bzw Neuverfahren.
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