Eine Besprechung des Teilurteils OLG Innsbruck 27. 7. 2021, 13 Ra 21/21t
In einer aktuellen Entscheidung des OLG Innsbruck zu 13 Ra 21/21t vom 27. 7. 2021 hat selbiges zur Frage der Rechtswirksamkeit einer Entlassung trotz Kurzarbeit ausgesprochen, dass von einer Rechtswirksamkeit auch unberechtigt ausgesprochener Entlassungen auszugehen ist. Obiter dictum wurde festgeschrieben, dass auch ein durch die Sozialpartnervereinbarung allgemein eingeräumter besonderer Kündigungsschutz zu verneinen ist.
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