Thema

Die Reihenfolge der Entrichtung von Raten beim Ratenplan iSd § 10 Abs 2 BTVG

Mag. Mario Kathrein, LL.M.

In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass ein Baufortschritt fertiggestellt ist, obwohl dies bei einem im BTVG vorher angeführten Baufortschritt nicht der Fall ist. So kann es etwa bei der Fertigstellung des Dachs zu Verzögerungen kommen, während die Rohinstallationen schon fertiggestellt sind.1 IdZ stellt sich die Frage, ob der Treuhänder bei Fertigstellung der Rohinstallationen die dafür vorgesehene Rate an den Bauträger weiterleiten darf, obwohl der Bauabschnitt "Fertigstellung des Rohbaus und des Dachs" noch nicht fertiggestellt wurde.2 Dieser in der Praxis höchst relevante Aspekt wurde bislang kaum diskutiert. In einigen Musterverträgen findet man den Passus, dass die Reihenfolge der in § 10 Abs 2 BTVG angeführten Raten nicht zwingend den chronologischen Ablauf des Bauprozesses und folglich der Entrichtung widerspiegeln muss. Inwiefern dies im Einklang mit dem BTVG steht, wird im Folgenden untersucht.

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Artikel-Nr.
ImmoZak 2022/4

11.02.2022
Heft 1/2022
Autor/in
Mario Kathrein

Mag. Dr. Mario Kathrein, LL.M., LL.B., ist Rechtsanwaltsanwärter bei CHG Czernich Haidlen Gast & Partner Rechtsanwälte GmbH in Innsbruck. Einen seiner Tätigkeitsschwerpunkte stellt das Liegenschaftsrecht dar. Daneben laufende Vortragstätigkeit im wirtschaftlichen und rechtlichen Bereich.