Wenn eine Spedition für ihre Kunden Zölle, AF-Beiträge und andere Abgaben abführt und sich in der Folge herausstellt, daß solche Zahlungen ganz oder teilweise zu Unrecht erfolgt sind, stehen der Spedition Rückforderungsansprüche zu. Da die Abgaben auf Rechnung des Kunden entrichtet wurden, hat dieser Anspruch auf Weitergabe der rückerstatteten Gelder. Abwicklungsprobleme entstehen hiebei im Insolvenzfall des Speditionsunternehmens. Derzeit ist diese Problematik insb (aber nicht nur) im Zusammenhang mit der Rückerstattung der im Jahr 1994 abgeführten AF-Beiträge aktuell.
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