Thema - Arbeitsrecht

Die Schriftform im Arbeitsrecht: Sind elektronische Erklärungen wie SMS, E-Mail oder mittels Handysignatur als "schriftlich" zu werten?

Mag. Wolfram Hitz

Im Arbeitsrecht besteht kein generelles Schriftformgebot. Viele Willenserklärungen können daher auch mündlich bzw sogar schlüssig abgegeben werden. In jenen Bereichen, in denen ein Schriftformgebot besteht, hat dessen Verletzung jedoch weitreichende Folgen bis hin zur Unwirksamkeit von Erklärungen. Kann die Schriftform aber auch durch digitale Tools erfüllt werden?

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
ARD 6809/5/2022

04.08.2022
Heft 6809/2022
Autor/in
Wolfram Hitz

Mag. Wolfram Hitz ist Vortragender, Unternehmensberater und Autor mit der Spezialisierung auf arbeits- und personalrechtliche Fragestellungen, Geschäftsführer der Hitz & Schrenk OG. Lehrtätigkeit an der Universität für Weiterbildung Krems sowie an der FHWien der WKW.