Thema

Die Sperrfrist des § 104a ArbVG bei einvernehmlicher Auflösung des Dienstverhältnisses

Mag. Manfred Lindmayr

Das Arbeitsverfassungsgesetz räumt dem Betriebsrat gewisse Mitwirkungsrechte bei der Auflösung von Dienstverhältnissen ein. Die Pflicht, einen Betriebsrat von einer bevorstehenden Kündigung eines Arbeitnehmers zu verständigen, ist hinlänglich bekannt. Weniger bekannt ist hingegen, dass der Betriebsrat auch bei der einvernehmlichen Auflösung eines Dienstverhältnisses insofern eine gewisse Rolle spielt, als eine solche Auflösungsvereinbarung für einen gewissen Zeitraum nicht wirksam abgeschlossen werden kann, wenn der Arbeitnehmer zuvor noch die Möglichkeit einer Beratung mit dem Betriebsrat verlangt. Dieses "Mitwirkungsrecht" des Betriebsrats wird im Folgenden näher dargestellt.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
ARD 6438/6/2015

05.03.2015
Heft 6438/2015
Autor/in
Manfred Lindmayr

Mag. Manfred Lindmayr ist in der juristischen Fachredaktion von LexisNexis für Arbeits- und Sozialrecht zuständig, Chefredakteur der Zeitschrift ARD und Autor zahlreicher Publikationen zu arbeitsrechtlichen Themen.