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Die Stellung der Massegläubiger bei Insolvenzaufhebung

Dr. Christian Bachmann / Mag. Georg Mitteregger

Zur Behandlung der Massegläubiger bei Insolvenzaufhebung, insb zu Sicherstellungspflichten des Insolvenzverwalters, gibt es nur für das Sanierungsplanverfahren ausdrückliche gesetzliche Regelungen. Dies obwohl die Interessen der Massegläubiger in der Schlussphase des Insolvenzverfahrens besonders schützenswert sind. Der Insolvenzverwalter, der gem § 124 IO die Befriedigung der Massegläubiger zu gewährleisten hat, ist nur noch kurz bestellt. Danach können sich die Massegläubiger nur an den ehemaligen Schuldner wenden.

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Artikel-Nr.
ZIK 2016/59

02.05.2016
Heft 2/2016
Autor/in
Christian Bachmann

Dr. Christian Bachmann ist Rechtsanwalt in Wien (seit 1994), Partner bei Bachmann & Bachmann Rechtsanwälte (www.bachmann-ra.at) mit Praxisschwerpunkt im Insolvenz- und Wirtschaftsrecht.
Publikationen im Insolvenzrecht und Anfechtungsrecht, etwa Befriedigung der Masseforderungen (1993).


Georg Mitteregger

Mag. Georg Mitteregger ist selbständiger Rechtsanwalt in Kooperation bei Bachmann & Bachmann Rechtsanwälte. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Insolvenzrecht (Insolvenzverwaltung und Schuldnervertretung) und im Wirtschaftsrecht.