ZIK aktuell

Die stille Gesellschaft im Ausgleich des Geschäftsherrn0

Friedrich Fraberger

Im Rahmen des gerichtlichen bzw außergerichtlichen Ausgleiches findet ein Schuldnachlaß statt (§ 53 Abs 1 AO bzw § 1380 iVm § 1444 ABGB), der bei bilanzierenden Unternehmen zum Anfall eines “Sanierungsgewinnes" führt. Der folgende Beitrag befaßt sich mit der - in der österreichischen Rsp und Lehre - ungeklärten Frage, ob ein (typischer) stiller Gesellschafter am Sanierungsgewinn des Unternehmens des Geschäftsherrn beteiligt ist, und kommt dabei zu einer von der Rsp des RG bzw des BGH abweichenden Lösung.

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Artikel-Nr.
ZIK 1996, 42

25.04.1996
Heft 2/1996
Autor/in
Friedrich Fraberger

Univ.-Doz. Dr. Friedrich Fraberger, LL.M. (International Tax Law, Vienna), ist geschäftsführender Gesellschafter einer international tätigen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft in Wien, lehrt Betriebswirtschaftliche Steuerlehre am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen der Wirtschaftsuniversität Wien und ist ordentliches Mitglied des Fachsenates für Steuerrecht der Kammer der Wirtschaftstreuhänder.