Bei einer Lohnabgabenprüfung wird im Regelfall auch überprüft, ob die Überstundenvergütung korrekt berechnet wurde. Strittig ist dabei manchmal der Umfang des Anspruchs der Dienstnehmer auf das Überstundenentgelt.
Besondere KV-Regelungen zur Überstundenberechnung können zusätzlich für unan-genehme Überraschungen sorgen - vor allem dann, wenn die KV-Berechnungsgrundsätze verschlechternde Berechnungsformeln vergleichsweise zur gesetzlichen Regel für den Dienstnehmer vorsehen (siehe PVP 2014/35, 121; Mai-Heft).
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