Eine fehlerhafte Rechnungsberichtigung kann negative umsatzsteuerliche Konsequenzen nach sich ziehen. Der korrekten Rechnungslegung kommt im Umsatzsteuerrecht besondere Bedeutung zu. Einerseits ist der Unternehmer verpflichtet, insbesondere unternehmerischen Kunden eine korrekte Rechnung über erbrachte Lieferungen oder sonstige Leistungen zu stellen, andererseits sind richtige Rechnungen auch Voraussetzung für den Vorsteuerabzug eines unternehmerischen Leistungsempfängers. Das Umsatzsteuergesetz regelt selbst, welche Mindestmerkmale eine formal korrekte Rechnung aufweisen muss. In der Praxis gibt es viele Gründe, warum eine bereits erstellte Rechnung korrigiert wird. Hier können neben formalen Kriterien auch Entgeltsänderungen eine Rolle spielen, wie zB Storno des Umsatzes, Einräumung von Rabatten oder Ähnliches. Der folgende Beitrag zeigt, welche Voraussetzungen für eine umsatzsteuerlich korrekte Rechnungsänderung erforderlich sind und welche Risiken diesbezüglich auftreten können.
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