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Die verbotene Sonderbegünstigung

RA Dr. Stephan Riel

Gem § 150 Abs 5 KO ist eine Vereinbarung des Gemeinschuldners oder anderer Personen mit einem Gläubiger, wodurch diesem vor Abschluss des Zwangsausgleiches oder in der Zeit zwischen dem Abschluss und der Rechtskraft des Bestätigungsbeschlusses besondere Vorteile eingeräumt werden, ungültig. Mit dieser Regelung will das Gesetz Umtrieben in Gestalt sog Sonderbegünstigungen begegnen. Der Beitrag soll die Tatbestandsvoraussetzungen und die Rechtsfolgen einer solchen verbotenen Sonderbegünstigung für die Praxis darstellen.

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Artikel-Nr.
ZIK 2008/5

06.03.2008
Heft 1/2008
Autor/in
Stephan Riel

Dr. Stephan Riel, Rechtsanwalt in Wien mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Insolvenz- und Sanierungsrecht, Partner in der Kanzlei Riel & Partner, Insolvenzverwalter in Wien und Niederösterreich, Mitglied der im BMJ tagenden Insolvenzrechtsreformkommission, Mitherausgeber der ZIK, zahlreiche Publikationen zum Insolvenzrecht.