Thema / Arbeitsrecht

Die Vereinbarung einer Probezeit zu Beginn des Dienstverhältnisses

Mag. Bettina Sabara

Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren zu Beginn des Arbeitsverhältnisses in der Regel eine Probezeit. Der Zweck eines Probearbeitsverhältnisses liegt darin, dem Arbeitgeber die Möglichkeit zu geben, sich von der Eignung des Arbeitnehmers für die zugedachte Stelle zu überzeugen, bevor er ihn endgültig in den Dienst nimmt; umgekehrt soll auch der Arbeitnehmer Gelegenheit haben, die Verhältnisse im Betrieb kennenzulernen. Was bei der Vereinbarung der Probezeit und bei der Auflösung des Dienstverhältnisses in der Probezeit alles zu beachten ist, darüber informiert der folgende Beitrag.

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Artikel-Nr.
ARD 6414/6/2014

11.09.2014
Heft 6414/2014
Autor/in
Bettina Sabara

Mag. Bettina Sabara ist als Redakteurin in den Bereichen Arbeits- und Sozialrecht sowie Personalverrechnung tätig und war lange Jahre hindurch beim ARD-Fragekasten im Einsatz. Sie hat auch Fachbücher verfasst und an der Erstellung zahlreicher Lexis Briefings für Lexis 360® Personalrecht mitgewirkt.

Publikationen (Auswahl):
Ein Kind kommt (6. Auflage 2023); Betriebsrat und Arbeitgeber (2. Auflage 2012).