Wenngleich im Text der Klausel-Richtlinie nicht unmittelbar verankert, stellt der EuGH strenge Anforderungen an die Verjährung jener Ansprüche, die sich aus der Missbräuchlichkeit von Klauseln ergeben. Im Folgenden wird darauf eingegangen, welche Anforderungen das sind und ob diese bei rechtswidrigen Wertsicherungsvereinbarungen zur Anwendung kommen.
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