Thema - Arbeitsrecht

Die Verwendung von ChatGPT & Co im Arbeitsverhältnis

Florian Dauser LL.M. / Mag. Paula Kalau

Künstliche Intelligenz (KI) als Technologie ist gekommen, um zu bleiben. Dies dürfte mittlerweile klar sein. Ein sehr populäres generativen KI-Tool, das jedem bekannt sein dürfte, ist ChatGPT. Entweder man hat davon gelesen oder man hat es bereits benützt. Immer öfter kommt es vor, dass ChatGPT für private Zwecke, aber auch in der Arbeitswelt zum Einsatz kommt, beispielsweise um Texte zu entwerfen oder schnell und mühelos Suchergebnisse zu erhalten. Im beruflichen Zusammenhang stellen sich aus arbeitsrechtlicher Sicht naturgemäß einige Fragen, die es zu lösen gibt, damit es weder von Arbeitgeber- noch von Arbeitnehmerseite zu Unklarheiten über die wechselseitigen Rechte und Pflichten kommt.

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Artikel-Nr.
ARD 6941/4/2025

19.03.2025
Heft 6941/2025
Autor/in
Florian Dauser

Florian Dauser, LL.M. ist Rechtsanwalt bei Fellner Wratzfeld & Partner (fwp) in Wien und auf Arbeitsrecht, Streitbeilegung und Prozessführung spezialisiert.

Paula Kalau

Mag.a Paula Kalau ist Rechtsanwaltsanwärterin bei Fellner Wratzfeld & Partner (fwp) in Wien und auf Arbeitsrecht, Streitbeilegung und Prozessführung spezialisiert.