Mit der Exekutionsordnungs-Novelle 2003BGBl I 2003/31, die am 1. 1. 2004 in Kraft getreten ist, wurde ein neues Vollzugsgebührengesetz geschaffen 1), das das Vollzugs- und Wegegebührengesetz aus dem Jahr 1975 ersetzt. Damit wird die Gebührenbe- und -abrechnung vereinfacht. Das neue System soll im folgenden Beitrag kurz vorgestellt werden.
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