Beiträge

Die Vorlage an den EuGH im Insolvenzverfahren

Dr. Eva Klingler

Einem Vorabentscheidungsersuchen kommt kraft ausdrücklicher Anordnung des § 264 IO im Insolvenzverfahren keine aufschiebende Wirkung zu. Die Regelung steht damit in einem gewissen Spannungsverhältnis zu den aus Art 267 AEUV resultierenden unionsrechtlichen Rahmenbedingungen des Vorabentscheidungsverfahrens. Dieses soll im Folgenden näher beleuchtet werden.

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Artikel-Nr.
ZIK 2017/220

15.11.2017
Heft 5/2017
Autor/in
Eva Klingler

Dr. Eva Klingler war von September 2017 bis Februar 2019 Referentin in der Abteilung für Internationales Privat- und Zivilverfahrensrecht des BMVRDJ und Mitglied des österreichischen Vorsitzteams der Ratsarbeitsgruppe zum Verordnungsvorschlag.

Weitere Publikationen:
Vorabentscheidungsersuchen – Fragen an den EuGH im österreichischen Zivilverfahren (2018); Mitautorin im Kommentar Jaeger/Stöger, EUV/AEUV.