Im Regierungsprogramm 2025 wird als Ziel der Bundesregierung formuliert, "die Wohnungsvergabe im gemeinnützigen Sektor sozial treffsicher auszugestalten und gleichzeitig eine hohe soziale Durchmischung aufrechtzuerhalten".1 Ein Anlass, die Rechtsgrundlagen für die Wohnungsvergabe gemeinnütziger Bauvereinigungen (GBV) darzustellen und zu untersuchen, ob bzw in welchem Ausmaß diese den wohnungs- und sozialpolitischen Anforderungen gerecht werden. Darüber hinaus wird ein Ausblick auf eine mögliche Rechtsentwicklung unternommen.
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