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Die Zustellung nach § 258a IO

Dr. Eugenie Übertsroider / Mag. Melanie Lettner

§ 258a IO wurde durch das Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2017 - IRÄG 2017 neu eingefügt und ermöglicht die Zustellung an Kapitalgesellschaften ohne organschaftliche Vertreter (führungslose Kapitalgesellschaften), ohne dass ein Notgeschäftsführer oder Kurator bestellt werden müsste. Nach den Materialien bezweckt § 258a IO den Abbau der mit der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer führungslosen Kapitalgesellschaft im Zusammenhang stehenden Hindernisse,1 was zur schnelleren Eröffnung und Durchführung von Insolvenzverfahren über das Vermögen von führungslosen Kapitalgesellschaften und in weiterer Folge zu einer geringfügigen Erhöhung der an die Gläubiger zu verteilenden Quote führen soll.2

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Artikel-Nr.
ZIK 2020/223

30.10.2020
Heft 5/2020
Autor/in
Eugenie Übertsroider

Dr. Eugenie Übertsroider ist Insolvenzrichterin am Landesgericht Linz. Laufende Vortragstätigkeit ua für ARS und Arbeiterkammer.

Publikationen:
Kommentierung des § 70 in Konecny/Schubert, IO-Kommentar; Neuerungen bei der Eröffnung von Insolvenzverfahren, in Konecny, ZIK-Spezial zum IRÄG 2010 (2010); Aktuelle Rechtsprechung des OLG Linz, in Clavora/Kapp/Mohr, Jahrbuch Insolvenz- und Sanierungsrecht (2016 und 2017).

Melanie Lettner

Mag. Melanie Lettner ist Richteramtsanwärterin im Sprengel des Oberlandesgerichts Linz.