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Die zwangsweise Räumung freihändig veräußerter Liegenschaften

Mag.a Sonja Walcher

Weigert sich der Schuldner nach Veräußerung einer massezugehörigen Liegenschaft ebendiese zu räumen, hängen die Möglichkeiten zur Erwirkung einer zwangsweisen Übergabe an den Erwerber nach der Rechtsprechung davon ab, ob die Liegenschaft freihändig oder kridamäßig veräußert wurde. Der vorliegende Beitrag beleuchtet den herrschenden, nach der Veräußerungsart differenzierenden Meinungsstand und stellt kritische Überlegungen zu dessen dogmatischer Rechtfertigung an.

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Artikel-Nr.
ZIK 2021/186

14.12.2021
Heft 5/2021
Autor/in
Sonja Walcher

Mag.a Sonja Walcher ist ehemalige Universitätsassistentin am Institut für Zivilverfahrensrecht der Universität Wien und derzeit als Gaststipendiatin am Max Planck Institut für Internationales, Europäisches und Regulatorisches Verfahrensrecht in Luxemburg tätig.