In aller Kürze

Dienstwohnungen - neue Sachbezugswerte ab 2024

Bearbeiterin: Barbara Lass-Könczöl

Die Bewertung von Dienstwohnungen als Sachbezug orientiert sich an den Richtwertmietzinsen, die idR alle 2 Jahre an die Änderung des VPI angepasst werden. Stellt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer Wohnraum kostenlos oder verbilligt zur Verfügung, ist als monatlicher Quadratmeterwert der jeweils am 31. 10. des Vorjahres geltende Richtwert gemäß § 5 des Richtwertgesetzes bezogen auf das Wohnflächenausmaß anzusetzen. Nunmehr wurden mit BGBl II 2023/81 die Richtwerte nach dem Richtwertgesetz zum 1. 4. 2023 erhöht, dies führt zu einer Erhöhung der Sachbezugswerte für Dienstwohnungen in der Lohnverrechnung ab 1. 1. 2024 (vgl § 2 Sachbezugswerteverordnung).

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
ARD 6844/3/2023

13.04.2023
Heft 6844/2023