Beiträge

Dingliche Haftung nach Sanierungsplanbestätigung

Dr. Peter N. Csoklich

Anmerkungen zu OGH 17 Ob 12/20v1

Der OGH klärt einige praktisch bedeutsame Fragen zur Begrenzung der dinglichen Haftung nach § 149 Abs 1 S 2 IO im Rahmen eines Sanierungsplanes.

Mit dem IRÄG 2010 wurde auch § 149 IO inhaltlich geändert: Gem § 149 Abs 1 S 2 IO sind nach Sanierungsplanbestätigung "die gesicherten Forderungen mit dem Wert der Sache begrenzt, an der Absonderungsrechte bestehen."

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
ZIK 2021/138

08.10.2021
Heft 4/2021
Autor/in
Peter N. Csoklich

Dr. Peter N. Csoklich ist Rechtsanwalt in Wien und externer Lehrbeauftragter an der WU Wien.