Die Autorinnen zeigen in ihrem Artikel auf, dass der Chatbot "Fred" des Finanzministeriums in seiner derzeitigen Ausgestaltung datenschutzrechtliche Bedenken aufweist, als die Verarbeitung - von Kunden bei ihrer Anfrage eingegebener - personenbezogener Daten technisch nicht von vornherein verhindert wird, obwohl es technisch möglich wäre. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten mangle es aber an einem legitimen Zweck bzw einer gesetzlichen Grundlage. Angesichts der technischen Möglichkeiten einer Weiterentwicklung des Chatbots bedürfe es klarer gesetzlicher Vorgaben.
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