Aus den Behörden / Wirtschaftskammer

Eckpunkte zur Kurzarbeit ab 1. Juli 2022 (Phase 6)

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

COV-Newsletter 133 der WKÖ OÖ vom 31. 5. 2022

Die neue ab 1. 7. 2022 geltende Kurzarbeits-Richtlinie wurde vom AMS-Verwaltungsrat beschlossen (die zur Rechtswirksamkeit erforderliche Zustimmung der zuständigen Ministerien und die Gesetzesänderungen stehen noch aus, vgl 2592/A BlgNR 27. GP). Die Wirtschaftskammer Oberösterreich hat in ihrem Newsletter die wichtigsten Eckpunkte der Kurzarbeit Phase 6 zusammengefasst.

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Artikel-Nr.
ARD 6802/20/2022

10.06.2022
Heft 6802/2022